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Die Staatenprüfung

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Ich berichte über die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten.
2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Alle 4 Jahre gibt es eine Staatenprüfung. Da wird geschaut ob Österreich die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt hat. 2023 war die letzte Staatenprüfung. Ich werde euch sagen was in dem Bericht geschrieben wurde.

  • Die Bundesländer müssen sich auch um die Rechte von Menschen mit Behinderungen kümmern.
  • Behinderung soll nicht als Krankheit gesehen werden.
  • Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte vor Gericht einklagen können.
  • Bevor Menschen mit Behinderungen vor Gericht gehen können, müssen sie versuchen, das Problem bei Gesprächen zu lösen. Diese Gespräche heißen „Schlichtungs-Verfahren“. Die „Schlichtungs- Verfahren“ müssen für alle zugänglich sein.
  • Es ist oft besser, wenn Organisationen Klagen für viele Menschen mit Behinderungen einbringen. Die Organisationen sollten dafür Geld bekommen.
  • Menschen mit Behinderungen müssen gut einbezogen werden, wenn neue Gesetze geplant werden, die sie betreffen.
  • Für Frauen und Mädchen mit Behinderungen muss es mehr Schutz vor Diskriminierung geben.
  • Österreich und die Bundesländer müssen mehr tun, damit die Bevölkerung mehr über das Leben von Menschen mit Behinderungen dazulernt.
  • Kinder mit Behinderungen müssen besser in unsere Gesellschaft miteinbezogen werden.
  • Geflüchtete Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zur Gesundheits-Versorgung haben.
  • Der öffentliche Verkehr muss überall barrierefrei sein.
  • Es soll keine großen Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geben. Menschen mit Behinderungen sollen beim Wohnen in eigenen Wohnungen Unterstützung bekommen. Zum Beispiel durch Persönliche Assistenz.
  • Es gibt ein Pilot-Projekt zur Persönlichen Assistenz. Alle Bundesländer sollen daran teilnehmen.
  • Menschen mit Behinderungen müssen bei Gefahren und in Notlagen Schutz bekommen. Zum Beispiel bei Überschwemmungen oder wenn der Strom ausfällt.
  • Der Staat Österreich und die Bundesländer machen Pläne für Notfälle. Menschen mit Behinderungen müssen dabei mitarbeiten können.
  • Menschen mit Behinderungen müssen gute Entscheidungen treffen können. Dafür brauchen sie genügend Unterstützung.
  • Vor Gericht muss es genug Übersetzer*innen für Gebärden-Sprache geben.
  • Alle Behörden und Gerichts-Gebäude müssen barrierefrei gemacht werden.
  • Alle Menschen mit Behinderungen müssen vor Gericht auftreten können, wenn es um ihre Rechte geht. Auch Menschen mit Erwachsenen-Vertretung.
  • Man darf keine Menschen wegen einer Behinderung einsperren oder gegen seinen Willen medizinisch behandeln.
  • Menschen mit Behinderungen müssen im Gefängnis die notwendige Unterstützung bekommen.


Quelle: Monitoringausschuss.at


Text: Volkan Aslan

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