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Gewählte Erwachsenen-Vertretung

Bei der gewählten Erwachsenen-Vertretung kann man sich die Vertretung selber aussuchen.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die zum Beispiel bei Behördengängen Unterstützung brauchen, ist eine gewählte Erwachsenen-Vertretung gut.
Meistens sind gerade Formulare nicht in einfacher Sprache. Zum Beispiel, wenn man auf das Gericht muss oder wenn man zur Krankenkasse muss, um für die Medikamenten-Freistellung anzusuchen.
Was noch sehr kompliziert ist, ist der Verlängerungs-Antrag für das Pflegegeld.


Aufgaben und Pflichten

Wenn man eine gewählte Erwachsenen-Vertretung bekommt, muss genau vereinbart werden, welche Aufgaben sie hat. Das muss schriftlich und höchstpersönlich bei einem Rechtsanwalt, bei einem Notar oder bei einem Erwachsenen-Schutz-Verein gemacht werden.

Wenn man gewählte Erwachsenen-Vertretung werden möchte, muss man sich gut informieren, welche Aufgaben und Pflichten man hat.
Ich brauche zum Beispiel Unterstützung bei Amtswegen und bei Geld-Angelegenheiten.

Die gewählte Erwachsenen-Vertretung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Sie endet, wenn die vertretene Person stirbt oder ein Gericht etwas Anderes entscheidet.


Kosten

Das Schreiben und Eintragen der Vereinbarung mit der gewählten Erwachsenen-Vertretung kostet etwas.

Beim Erwachsenen-Schutz-Verein kostet das 60,– Euro, mit Hausbesuch nochmal um 25,– Euro mehr. Das sind 85,– Euro. Das muss man aber nicht zahlen, wenn man nicht genug Geld hat.

Auch bei einem Notar/einer Notarin oder einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin kostet es etwas. Die gewählte Erwachsenen-Vertretung wird nicht bezahlt.

Wenn die gewählte Erwachsenen-Vertretung für mich unterwegs ist und es entstehen Kosten, muss ich diese übernehmen.


Wissenswertes

Die gewählte Erwachsenen-Vertretung muss 1 Mal im Jahr einen Bericht schreiben. Zum Beispiel steht da, wie es der Person geht oder wo sie Hilfe benötigt.

Es steht auch drinnen, wo die gewählte Erwachsenen-Vertretung die Person unterstützt hat.

Manchmal kann es sein, dass sich die gewählte Erwachsenen-Vertretung und die zu vertretende Person nicht einig sind. Zum Beispiel bei einer medizinischen Behandlung. Dann muss das Gericht entscheiden.

Es kann sehr hilfreich sein, eine gewählte Erwachsenen-Vertretung zu haben. Es kann eine gute Zusammenarbeit werden. Dann ist es für alle Beteiligten leichter.


Quelle:
Bundesministerium für Verfassung, Deregulierung Reformen und Justiz (2018): Die gewählte Erwachsenvertretung


Text: Julius Szebeni

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