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Barrierefreiheit

Ich möchte über den Artikel 9 aus der UN-Behindertenrechts-Konvention berichten. Es wird darin alles beschrieben, was barrierefrei sein muss.
(Anmerkung: Der Artikel bezieht sich auf die Ausgabe der UN-Behindertenrechts-Konvention: Übersetzung in Leichter Sprache.)

Es steht:

„Menschen mit Behinderung müssen am Leben teilhaben können.
Deshalb müssen alle Lebensbereiche barrierefrei sein.
Und es muss Regeln für Barrierefreiheit geben.“

UN-Konvention, Artikel 9

Zum Beispiel müssen alle Transportmittel barrierefrei sein (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 53).

Hier hat man an vielen Orten einiges gemacht. Es ist aber noch einiges zu tun. Nach wie vor gibt es U-Bahnen, Busse, Züge und Straßenbahnen, die nicht barrierefrei sind und keine Rampe haben.

Auch wird zum Beispiel beschrieben, dass alle öffentlichen Einrichtungen und Dienste barrierefrei sein müssen (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 54).

Das heißt zum Beispiel: Alle Ämter und der Arbeitsplatz müssen barrierefrei sein.  

Ebenso wie Museen, Schulen und Schwimmbäder oder zum Beispiel Kinos (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 53 und 54).


Leichte Sprache

Bei den Ämtern ist es meistens so, dass nicht alle Ämter ganz barrierefrei sind.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es oft schwierig, mitzukommen.

Oft sind Formulare nicht in leichter Sprache.

Das müsste aus meiner Sicht geändert werden.

Leichte Sprache sollte als Kommunikationshilfe genutzt werden.

Außerdem muss die Kommunikation barrierefrei sein (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 54).


Öffentliche Gebäude

Barrierefrei sollten zum Beispiel auch Krankenhäuser sein.

Die Ein- und Ausgänge bei den Krankenhäusern sind meistens auch barrierefrei.

Sie sind aber meistens wie ein Irrgarten.

Und das, obwohl in der UN-Konvention klar geschrieben steht, dass die Schilder in einem öffentlichen Gebäude gut lesbar und mit Blindenschrift ausgestattet sein müssen (vergleiche: UN- Konvention in Leichter Sprache, Seite 56).

Ohne Hilfe findest du dich als Mensch mit Lernschwierigkeiten aber oft alleine nicht zurecht. Du bist auf Hilfe angewiesen. Am Wochenende ist ein Mensch mit Lernschwierigkeit oft von seinen Angehörigen (Mutter, Bruder) abhängig. Auch Menschen, die keine Lernschwierigkeiten haben, tun sich oft schwer damit.

In der UN-Konvention in Artikel 9 steht, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Assistenz haben (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 56).

Meine Betreuer arbeiten nur von Montag bis Freitag. Assistenz zu bekommen ist nicht leicht, weil der Geldgeber es einem schwermacht. Bei mir ist der Geldgeber zum Beispiel der FSW (Fond Soziales Wien).

Auch Altbauten, zum Beispiel Arztpraxen, sind oft nicht barrierefrei.


Digital und barrierefrei

In der UN-Konvention in Artikel 9 steht auch geschrieben, dass die Vertragsländer Menschen mit Behinderung beim Zugang zu Technologien, wie zum Beispiel Internet unterstützen sollen (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 57).

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es erstens schwierig, dass sie zum Beispiel Internet bekommen. Dass sie Internet bekommen, scheitert oft daran, dass sie nicht oder nicht sehr gut lesen können. Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen bei der Nutzung von Internet oft Unterstützung. Und die fehlt häufig.

Wenige Menschen mit Lernschwierigkeiten haben Internet in der Tagesstruktur. Und nochmal weniger Menschen mit Lernschwierigkeiten haben in der Wohngemeinschaft oder im teilbetreuten Wohnen Zugang zu Internet. Bei mir ist es zum Beispiel so, dass meine Mutter und mein Bruder es mir nicht zutrauen, dass ich das Internet nutzen kann. Sie haben Angst, dass ich auf Seiten lande, wo ich etwas bestellen kann.

Viele Internetseiten sind auch nicht barrierefrei. Viele von ihnen sind oft unübersichtlich und chaotisch.

Es wird in dem Artikel 9 beschrieben, dass Vertragsländer Schulungen zu Barrierefreiheit anbieten sollten (vergleiche: UN-Konvention in Leichter Sprache, Seite 55).

Aus meiner Sicht fehlt es in der Tagesstruktur und im Wohnbereich an Schulungen zu diesem Thema. Das wäre sowohl für Mitarbeiter als auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten sehr hilfreich und nützlich.

Theoretisch hört sich vieles aus Artikel 9 der UN-Konvention gut an. Die Praxis ist oft aber leider eine andere und mit Schwierigkeiten verbunden.

Aus meiner Sicht müsste vieles noch umgesetzt werden. Der gesetzliche Rahmen müsste für alle Länder gleich bindend sein.



Quelle:
UN-Behindertenrechts-Konvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Text-Übersetzung in Leichte Sprache, Layout, Grafik: LOYCOS – Barrierefreie Kommunikation Illustrationen: Leon Rasner


Text: Julius Szebeni

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